Allgemeine Geschäftsbedingungen
ONLINE SHOP gartenapotheke.at und gartenharmonie.at

1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge, die über die Online-Shops www.gartenapotheke.at und www.langeder.at zwischen der Langeder Ges.m.b.H. und Kunden abgeschlossen werden, die Verbraucher sind. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2 Anerkennung der AGB

Der Kunde erkennt diese AGB an und erklärt sich mit ihnen einverstanden, sobald er eine Bestellung vornimmt.

3 Abwehrklausel

Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen, wird zurückgewiesen, es sei denn, diese werden von der niceshops GmbH ausdrücklich anerkannt.

4 Vertragsschluss

4.1. Internetauftritt

Die Produktpräsentation auf der Website stellt kein Angebot im Rechtssinne dar. Es handelt sich um eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein Angebot abzugeben. Das Angebot im Rechtssinne gibt der Kunde durch Vornahme der Bestellung ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

4.2 Bestellvorgang

Der Bestellvorgang läuft wie folgt ab:

  1. Der Kunde wählt ein Produkt aus und legt es in seinen Warenkorb.
  2. Der Kunde kann mit dem Button „Zum Warenkorb“ seinen Warenkorb aufrufen.
  3. Im Warenkorb betätigt der Kunde dann den Button „Weiter zur Kassa“.
  4. Der Kunde gibt seine Liefer- und Rechnungsadresse ein oder bestätigt eine bereits vorhandene Liefer- und Rechnungsadresse.
  5. Der Kunde wählt die Versandart. Auf Basis dieser Angaben werden die Versandkosten berechnet.
  6. Im nächsten Schritt wählt der Kunde seine Zahlungsmethode aus.
  7. Der Kunde bestätigt die AGB und stimmt diesen zu. Sowohl AGB als auch Widerrufsbelehrung sind speicherbar und ausdruckbar.
  8. Es folgt eine abschließende Bestellübersicht.
  9. Der Kunde finalisiert seine Bestellung durch Betätigung des Buttons „Jetzt Kaufen“. Mit Betätigen dieses Buttons ist die Bestellung abgeschlossen, es wurde kostenpflichtig bestellt.

Der Kunde kann Eingabefehler vor Betätigung des abschließenden Buttons “Jetzt Kaufen” (siehe obige Darstellung der technischen Schritte) durch die „Zurück“-Buttons, aber auch durch die direkten Auswahl der entsprechenden Steuerungsfelder (Rechnungsinformation, Versandinformation, Versandart, Zahlungsinformation) beheben.

4.3. Bestellbestätigung

Langeder Ges.m.b.H.versendet nach Eingang der Bestellung eine Benachrichtigungs-E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, in welcher der Erhalt der Bestellung bestätigt und ihr Inhalt wiedergegeben wird (nachfolgend „Bestellbestätigung“ genannt). Die Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Kaufangebots des Kunden durch Langeder Ges.m.b.H.dar. Sofern Langeder Ges.m.b.H.den Vertragsabschluss ablehnt, wird dies dem Kunden unverzüglich per E-Mail mitgeteilt.

5 Rücktritts- / Widerrufsrecht

Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen durch Rücksendung der Ware zurückgeben.

Widerrufsbelehrung

Die folgende Widerrufsbelehrung gilt für Verträge über Waren, welche als Paket versandt werden können.

Widerrufsrecht für paketversandfähige Waren

Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Langeder Ges.m.b.H.
Aisthofen 62
4320 Perg
AT

E-Mail: office@langeder.at
Tel: +43 (0) 7262 61772

mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel einem mit der Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns

Langeder Ges.m.b.H.
Aisthofen 62
4320 Perg
AT

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, können nicht widerrufen werden.

6 Preise

Alle Preise sind Gesamtpreise; sie enthalten die Verpackungskosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Preisirrtümer vorbehalten. Ist der korrekte Preis höher, wird Kontakt mit dem Kunden aufgenommen; ein Vertrag kommt in diesem Fall nur zu Stande, wenn der Kunde zu dem tatsächlichen Preis kaufen möchte. Ist der korrekte Preis niedriger, so wird dieser Preis berechnet. Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Die jeweils gültige Umsatzsteuer ist in den Versandkosten enthalten. 

7 Lieferbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Adresse  innerhalb von 2 – 4 Werktagen nach Zahlungseingang. Bei Beschädigung der Ware während des Transports hat der Kunde den Schadensfall unverzüglich beim Transportunternehmen anzuzeigen und den Schaden dort geltend zu machen.

Die Langeder Ges.m.b.H. trägt keine Verantwortung bei Vorliegen von Lieferhindernissen im Bereich von Zulieferern oder Herstellern. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit durch Umstände unmöglich, die von Langeder Ges.m.b.H. nicht zu vertreten sind, ist die Langeder Ges.m.b.H.  berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Langeder Ges.m.b.H. wird den Kunden diesbezüglich unverzüglich in Kenntnis setzen. Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen. Über bestehende Lieferbeschränkungen wird der Kunde vor dem Beginn des Bestellungsvorgangs informiert.

8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Langeder Ges.m.b.H..

9 Zahlungsbedingungen

Langeder Ges.m.b.H.  akzeptiert folgende Zahlungsarten: Zahlung auf Rechnung und PayPal.

Paypal - Sie bezahlen den Rechnungsbetrag über den Online-Anbieter PayPal. Sie müssen dort registriert sein bzw. sich erst registrieren. Nach Legitimation mit den Zugangsdaten können Sie die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Rechnung - Der Rechnungsbetrag ist mit Erhalt der Rechnung fällig. Ausgewertete Analysedaten werden erst an den Kunden übermittelt, sobald der Zahlungseingang erfolgt ist.

Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Mahnkosten können ab der zweiten Mahnung geltend gemacht werden. 

10 Gewährleistung

Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistung ist bei durch den Kunden verursachten Mängeln ausgeschlossen. Das ist insbesondere der Fall bei unsachgemäßer Handhabung, Fehlbedienung oder nicht genehmigten Reparaturversuchen.

Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen (auch Transportschäden), bitten wir den Besteller, dies sofort uns gegenüber anzuzeigen.

Soweit eine Herstellergarantie besteht, hat der Kunde die aus dieser erwachsenden Ansprüche direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Die Haftung der Langeder Ges.m.b.H.   aus der Garantie ist ausgeschlossen.

11 Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber der Langeder Ges.m.b.H.  sind ausgeschlossen, soweit Langeder Ges.m.b.H.  oder ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

Unberührt bleibt die Haftung wegen Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus Verschulden bei Vertragsschluss oder wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden zwingend gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12 Aufrechnungsrecht, Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht.

Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

13 Datenschutz

Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

 

14 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt

Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.

15 Salvatorische Klausel

Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. 

16 Vertragssprache

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

17 Vertragsrecht

Auf die Vertragsbeziehung wird österreichisches Recht angewandt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Langeder Ges.m.b.H (Garten- und Grünflächengestaltung)

1.    Geltungsbereich

1.1.        Die AGB werden allen Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen zugrundegelegt, soweit im Einzelfall keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden.

1.2.        Wurde die Geltung von ÖNORMEN vereinbart, so gelten sie nur insoweit, als diese Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes regeln und sie diesen Geschäftsbedingungen wiedersprechen.

1.3.        Auf Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes finden diese Geschäftsbedingungen Anwendung, soweit sie nicht zwingenden Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen.

2.    Anbot

2.1.        Die Angebote des Auftragnehmers samt dazugehöriger Unterlagen sind, soweit nichts anderes festgelegt ist, freibleibend und unverbindlich. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Anbotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistungen möglich.

2.1.1.    Sämtliche technischen und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung ohne Zustimmung des Anbieters macht schadenersatzpflichtig.

3.    Vertragsabschluss

3.1.        Aufträge und Bestellungen verpflichten den Auftragnehmer erst nach der durch ihn erfolgten Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer kann jedoch vor Beginn der Vertragserfüllung oder während derselben vom Vertrag ohne Schadenersatzverpflichtung zurücktreten, wenn bloßer Zufall die Durchführung oder die Materialbeschaffung unmöglich macht.

3.2.        Die Vergabe des Auftrages, ganz oder teilweise, an Subunternehmer bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

3.3.        Zusatzaufträge müssen dem Auftragnehmer oder dessen Bevollmächtigten mitgeteilt werden; nicht besonders als bevollmächtigt bezeichnete Arbeitskräfte sind nicht zur Entgegennahme etwaiger Zusatzaufträge berechtigt. Zusatzaufträge, die entgegen dieser Bestimmung einer Arbeitskraft übertragen werden, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können daher vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden, ohne dass jedoch irgendeine Haftung des Auftragnehmers hinsichtlich des Zusatzauftrages übernommen wird.

3.4.        Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages unbedingt notwendig bzw. unvermeidlich sind, jedoch ohne Verschulden des Auftragnehmers erst während der Arbeitsdurchführung erkannt werden, sind dem Auftraggeber unverzüglich zu melden. Sofern es sich dabei um unbedingt notwendige bzw. unvermeidliche Arbeiten handelt, die eine Kostenüberschreitung um mehr als 15% des vereinbarten Entgelts bewirken, muss der Auftraggeber diese vor Durchführung genehmigen. Nur wenn der Auftraggeber die Arbeiten genehmigt, ist er verpflichtet, diese zu bezahlen. Ansonsten kann der Auftraggeber aber aus diesem Grund vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind alle bisher geleisteten Arbeiten zu vergüten. Bei einer Kostenüberschreitung von weniger als 15% des vereinbarten Entgelts ist der Auftraggeber auch ohne eine Genehmigung zur Bezahlung verpflichtet.
Werden im Laufe der Durchführung der Arbeiten über das Angebot hinausgehende Arbeiten für zweckmäßig erkannt, so ist ebenfalls dem Auftraggeber unverzüglich Nachricht zu geben. Wenn der Auftraggeber diese Arbeiten genehmigt, gelten sie als Zusatzaufträge, die gesondert zu verrechnen sind

4.    Ausführung der Arbeiten

4.1.        Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer erst nach Schaffung aller baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Auftraggeber verpflichtet.

4.2.        Vereinbarte Ausführungstermine gelten als Richtwerte. Bei Arbeiten, die von den Witterungsverhältnissen abhängig sind, erstrecken sich die vereinbarten Ausführungstermine in dem Ausmaß, in dem die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern bzw. unmöglich machen.

4.3.        Die notwendige Gerüstung, Aufzugsmöglichkeit samt Wartung, Bauwasser, Strom und sonstige notwendigen, baulichen Voraussetzungen hat der Auftraggeber, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist, kostenlos beizustellen.

5.    Abnahme

5.1.        Der Auftragnehmer hat die Fertigstellung des Auftrages unverzüglich anzuzeigen. Sofern das nicht erfolgt, gilt auch der Zugang der Rechnung beim Auftraggeber als Anzeige der Fertigstellung.
Eine Abnahmebesichtigung hat innerhalb von 8 Tagen nach der Anzeige oder Rechnungslegung zu erfolgen.
Der Auftraggeber kann auf die Abnahmebesichtigung verzichten. Als Verzicht gilt, wenn der Auftraggeber die Besichtigung nicht innerhalb von 8 Tagen nach erfolgter Anzeige oder Rechnungslegung verlangt. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes werden hierauf bei Fristbeginn besonders hingewiesen.

5.2.        Bei Fundamenten oder anderen später nicht mehr messbaren Ausführungen kann der Auftraggeber die Ausmaßkontrolle nur verlangen, solange die Ausmaße feststellbar sind.

5.3.        Die bei der Abnahmebesichtigung festgestellte Fertigstellung der Arbeiten und ihr Ausmaß hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich zu bestätigen (Abnahmebestätigung). Dies gilt auch für die vorzeitige Besichtigung von Fundamenten oder anderen, später nicht mehr messbaren Ausführungen.

5.4.        Pflanzen gelten am vereinbarten Tag ihrer Einpflanzung an den Auftraggeber als übernommen. Dies gilt auch bei Nichtanwesenheit des Auftraggebers.

6.    Mängelrüge

6.1.        Für Lieferungen unter Unternehmern gilt § 377 UGB: Die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers sind nach der Anzeige der Fertigstellung im Rahmen der Abnahmebesichtigung zu untersuchen. Mängel, die dabei festgestellt werden bzw. leicht oder bei entsprechender Aufmerksamkeit feststellbar sind, sind unverzüglich nach der Abnahmebesichtigung schriftlich zu rügen.

6.2.        Später hervorkommende Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

6.3.        Musste der Auftraggeber oder eine von ihm bestellte örtliche Bauleitung oder sonstige fachmännische Aufsicht während der Ausführung von Arbeiten oder bei der Lieferung von Pflanzen Mängel erkennen, so sind diese unverzüglich nach deren möglicher Entdeckung zu rügen.

6.4.        Erfolgt keine Abnahmebestätigung, so gilt die Leistung oder Lieferung als ordnungsgemäß übernommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung oder dem Zugang der Rechnung allfällige Mängel schriftlich gerügt hat. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln sind in diesem Fällen ausgeschlossen.

7.    Gewährleistung und Gewährleistungsfrist, Schadenersatz

7.1.        Der Auftragnehmer leistet Gewähr, dass seine Leistungen die im Vertrag ausdrücklich bedungenen bzw. sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und die Arbeiten sachgerecht und fachgerecht ausgeführt wurden.
Falls Materialien und Pflanzen vom Auftraggeber beigestellt werden, erstreckt sich die Haftung des Auftragnehmers auf die fachgemäße Arbeit, nicht aber auf Ansprüche aus den beigestellten Pflanzen und Materialien.

7.2.        Mutterboden oder Humuslieferungen werden vom Auftragnehmer nur nach der äußeren Struktur und Beschaffenheit geprüft. Für hierbei nicht feststellbare Mängel, insbesondere im Nährstoffgehalt wie in der Schädlingsfreiheit, wird keine Haftung übernommen.

7.3.        Für Setzungsschäden, die an Arbeiten auf nicht vom Auftragnehmer ausgefülltem Gelände entstehen, so wie für Schäden, die durch eine Verunkrautung des Bodens entstehen, wird nicht gehaftet. Die Verpflichtung des Auftragnehmers, nach Maßgabe des erteilten Auftrages das Unkraut zu bekämpfen, wird dadurch nicht berührt.

7.4.        Wenn der Auftragnehmer Pflanzen oder Saatgut liefert, so hat er Mängel, die darin bestehen, dass Pflanzen nicht anwachsen oder Saatgut nicht aufgeht, nur dann auf seine Kosten zu beseitigen, wenn ihm die Pflege für mindestens eine Vegetationsperiode, im allgemeinen für ein Jahr, übertragen wurde. Von dieser Verpflichtung ist er jedoch befreit, wenn die Schäden auf das seiner Einflussnahme entzogene Verhalten von Menschen, Haustieren, Wild, Weidevieh oder sonstiger äußerer Einflüsse oder auf ein starkes Auftreten von pflanzlichen oder tierischen Schädlingen zurückzuführen sind. Die Kosten für die Pflege sind gesondert zu vereinbaren.

7.5.        Treten Mängel auf, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, so kann der Auftraggeber ihre Beseitigung verlangen, jedoch nur, wenn die Beseitigung keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sollte eine Beseitigung des Mangels sowohl durch Verbesserung als auch durch Austausch einer Lieferung / Leistung möglich sein, entscheidet der Auftragnehmer, auf welche Art er den Gewährleistungsanspruch erfüllt. Wenn die Beseitigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, kann der Auftraggeber nur verlangen, dass die Vergütung in angemessener Höhe herabgesetzt wird.

7.6.        Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre ab Abnahme (vergleiche oben Abschnitt 5) der vertraglichen Leistung, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich etwas anderes festgehalten ist.

7.7.        Für Schäden oder Verzögerungen, die dem Auftraggeber durch höhere Gewalt oder Dritte entstehen, entfällt jegliche Haftung, auch während der Ausführung der Arbeiten.

8.    Rechnungslegung und Zahlung

8.1.        Mit den vereinbarten Preisen werden alle vertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen einschließlich der Nebenleistungen im Sinne der ÖNORM 2241 abgegolten, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

8.2.        Mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung erfolgt die Verrechnung nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit bzw. der bei der Abnahme festgestellten Mengenermittlung. Über Abschnitt 8.1. hinausgehende Leistungen, insbesondere Leistungen, die im Anbot nicht ausdrücklich angeführt sind, sowie Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträge, werden aufgrund der aufgewendeten Arbeitszeit und der damit verbundenen Lieferungen nach den üblichen Verrechnungssätzen berechnet.

8.3.        Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung

a)    Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag oder

b)    Materialkostenerhöhungen aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder aufgrund von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, wenn zwischen Auftragserteilung und Abschluss der Leistungsausführung nicht weniger als 2 Monate liegen.

8.4.        Teilrechnungen oder Abschlagszahlungen aufgrund von Teilrechnungen oder Teilaufstellungen sind sofort zu bezahlen. Schlussrechnungen sowie saisonmäßige Abschlussrechnungen sind binnen 14 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen. Skontoabzüge sind, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart werden, unzulässig. Der Deckungsrücklass kann über Verlangen des Auftragnehmers durch einen Bankgarantiebrief ersetzt werden.

8.5.        Ein Abzug von Haftungs- und / oder Deckungsrücklass ist nicht zulässig, sofern diese nicht ausdrücklich bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurden.

8.6.        Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von mindestens 6 % über der jeweiligen Bankrate zu berechnen; hierdurch werden darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche nicht beeinträchtigt.

9.    Eigentumsvorbehalt

9.1.        Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben sämtliche Lieferungen, soweit sie ohne Zerstörung oder Veränderung ihrer Wesensart entfernt werden können, im Eigentum des Auftragnehmers.

9.2.        Der Auftragnehmer darf daher auf Kosten des Auftraggebers nach Überschreitung des vorgesehenen Zahlungszieles und nach vorheriger schriftlicher Androhung der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes die Lieferung entfernen. Allfällige, darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

10. Schiedsgutachten und Gerichtsstand

10.1.      Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über Fragen fachlicher Art ist das Schiedsgutachten eines Sachverständigen, der auf Antrag eines der Streitteile von der Wirtschaftskammer des Bundeslandes, in dem der Auftragnehmer seinen Unternehmenssitz hat, aus der Liste der ständig gerichtlich beeideten Sachverständigen zu bestellen ist, bindend. Die Kosten des Gutachtens trägt jener Teil, dessen Meinung unterliegt, im Zweifelsfalle werden die Kosten von den Streitteilen je zur Hälfte getragen.

10.2.      Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist das Bezirksgericht Perg, sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen anderes bestimmen.

11.  Abweichende Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen welcher Art auch immer, die zu diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind zur Gänze unwirksam.

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